Land unter: Welche Versicherung zahlt?

Nach einer vorläufigen Schätzung belaufen sich allein die versicherten Schäden in Bayern und Baden-Württemberg durch die heftigen Regenfälle Ende Mai und Anfang Juni dieses
Jahres auf zwei Milliarden Euro. Der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) fordert, dass Elementarschutz in neuen und bestehenden Wohngebäudeversicherungen zur Pflicht wird.

Nur etwa die Hälfte aller Privathäuser in Deutschland sind gegen Schäden durch Naturgefahren wie Hochwasser, Überschwemmung und Starkregen versichert. Doch zeigte das diesjährige Hochwasser in Süddeutschland, dass man keineswegs am Fluss wohnen muss, um davon betroffen zu sein.

Die Wohngebäude- und Hausratversicherung deckt lediglich Schäden ab, die durch Hagel, Blitz und Sturm entstanden sind. Für andere durch das Wirken der Natur verursachte Schäden wie Überschwemmung, Rückstau aufgrund überlasteter Abflussrohre, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Lawinen und Vulkanausbrüche braucht man eine Elementarschadenversicherung. Diese Forderung wurde bereits nach der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal und in der Eifel laut, doch der Schutz ist nach wie vor eine freiwillige Entscheidung.

Die Elementarversicherung ist keine Einzelpolice. Schäden an Haus und Nebengebäuden deckt ein Zusatzschutz zur Wohngebäudeversicherung ab. Für Elementarschäden an beweglichem Hab und Gut, also Einrichtungsgegenständen oder technischem Inventar, braucht man einen Zusatz zur Hausratversicherung. Beide Versicherungsleistungen zusammen umfassen die Kosten für die Schadensfeststellung sowie die Reparatur oder Wiederbeschaffung des Hausrates bis zum Neubau des Hauses. Auch etwaige Entsorgungs oder Abrisskosten sind abgedeckt sowie Hotelaufenthalte, falls Haus oder Wohnung vorübergehend unbewohnbar sein sollten. Auch ein Ausgleich für den Fall einer dauerhaften Wertminderung durch Elementarschäden ist üblicherweise im Paket enthalten.

Der Versicherer entscheidet.

Die Forderung der Verbraucherzentrale, die Elementarversicherung in Hinblick auf den Klimawandel zur Pflicht zu machen, lehnt die Versicherungsbranche
bislang unter Verweis auf die regional sehr unterschiedliche Gefährdung ab. Nach wie vor entscheidet also der Versicherer, ob er einen Antrag annimmt oder den Zusatzschutz verweigert. Liegt das Gebäude in einer Risikoregion (ZÜRS*-Zone Klasse 4), etwa im näheren Umkreis eines fließenden Gewässers, oder ist in den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten mehrmals Wasser bei starkem Regen in den Keller gelaufen, wird die Versicherung, dem Risiko des Standorts entsprechend, zumindest hohe Versicherungsbeiträge verlangen.
Hier gilt es, die Leistungen verschiedener Versicherer zu vergleichen, und notfalls in den sauren Apfel zu beißen, denn die finanziellen Folgen von Elementarschäden können immens, wenn nicht gar existenzbedrohend sein.

Einen geringen Aufpreis zahlt hingegen ein Hausbesitzer oder Mieter, dessen Eigentum sich in ZÜRS-Zone Klasse 2 befindet, wo statistisch einmal in 100 bis 200 Jahren ein Hochwasser verzeichnet wird. Für Klasse 1 der Zonierung (seltener als einmal alle 200 Jahre) macht eine Pflichtversicherung weniger Sinn.

Pflichten des Versicherungsnehmers.

Beachten Sie auch, dass Sie als Versicherter kein Rundum-sorglos-Paket buchen. So sind zum Beispiel Schäden durch Rückstau nur versichert, wenn funktionstüchtige Rückschlagklappen installiert waren. Kombiniert mit der Wohngebäudeversicherung, müssen die Abflussleitungen auf dem Grundstück freigehalten werden. Wurde die
Hausratversicherung mit der Elementarschadenversicherung kombiniert, müssen Sachen im Kellerbereich mindestens zwölf Zentimeter über dem Fußboden gelagert werden.

Unser Tipp: Eine solide Grundlage für eine fundierte Risikobewertung des eigenen Standorts ist der Hochwasserpass. Nach einer kostenlosen Gefahrenanalyse bewerten Fachkundige den Ist-Zustand des Hauses, zeigen Schwachstellen auf und empfehlen effektive und oft auch kostengünstige Schutzmaßnahmen als bauliche Vorsorge. Dies wiederum steigert den Wert des Hauses und fördert die Versicherbarkeit. Mehr dazu finden Sie unter www.hochwasser-pass.com.

*ZÜRS: Zonierung für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, ein vierstufiges Geoinformationssystem zur Einschätzung von Naturgefahren.

Quellen: umweltbundesamt.de, verbraucherzentrale.de, ihk.de, dieversicherer.de, swrfernsehen.de, vergleich.de, zeit.de, tagesschau.de, spiegel.de